Mieten Sie ein "Gumpi-Schloss" / Hüpfburg für Ihr privates Fest, für den Vereins- oder Firmenanlass, damit auch die Kinder Spass haben. Die Hüpfburg muss durch mind. eine erwachsene Aufsichtsperson bertreut werden. Diese Aufsichtsperson wird durch den Mieter gestellt.
Der Mietpreis versteht sich pro Tag an welchem die Hüpfburg im Einsatz ist. Inbegriffen sind die Hüpfburg mit entsprechendem Gebläsemotor sowie eine Plastikunterlage für Burg und Schuhbereich.
Für die Verfügbarkeit eines 240 V Stromanschlusses, eines ebenen, hindernisfreien Aufstellplatzes 5 x 5 m sowie allfällige Versicherungen und die Aufsichtsperson ist der Mieter verantwortlich. Der Vermieter lehnt sämtliche Haftungen ab. Für Beschädigungen durch unsachgemässen Gebrauch oder Transport während der Mietdauer ist der Mieter verantwortlich.



